DLG-Zertifizierung für Tierkennzeichnungsmittel
Seit dem 21. April 2023 gilt die EU Durchführungsverordnung 2021/520. Entsprechend dieser Verordnung müssen Identifizierungsmittel für die Tierkennzeichnung durch die zuständige Behörde des EU-Mitgliedsstaates genehmigt werden. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist die Grundlage für die Genehmigung in der Bundesrepublik Deutschland die Listung und ggf. Prüfung durch die DLG.
Das DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel ist gemäß Artikel 11 der Durchführungsverordnung 2021/520 akkreditiert für die Prüfung von herkömmlichen Ohrmarken und Fesselbändern sowie von elektronischen Identifikationsmitteln. Für die Genehmigung der Identifikationsmittel ist im Wesentlichen eine Prüfung nach ICAR-Standard erforderlich. Zusätzlich wird jedoch eine Prüfung der Lesereichweiten gefordert.
Als einziges Labor mit ICAR-Anerkennungen für herkömmliche und elektronische Identifikationsmittel und mit der mehrjährigen Erfahrung mit der Messung von Lesereichweiten, bietet das DLG-Testzentrum die komplette Prüfung sowie die Listung für die Genehmigungen an. Bereits bestehende gültige ICAR-Zertifizierungen werden für die Listung anerkannt.
Erforderliche Prüfungen für Listung zur Genehmigung von Mitteln zur Identifizierung nach Durchführungsverordnung 2021/520
(Rinder, Schafe und Ziegen, Schweine, Cameliden und Cerviden)
I Herkömmliche Ohrmarken und herkömmliche Fesselbänder:
- Prüfungen gemäß Anhang II, Teil 1 der DVO (EU) 2021/520
- Laborprüfungen nach ICAR-Guidelines für konventionelle Tierkennzeichen (Appendix B5 of Section 10)
(bereits bestehende gültige ICAR-Zertifizierungen werden anerkannt)
II Elektronische Kennzeichen:
- Prüfungen gemäß Anhang II, Teil 1 der DVO (EU) 2021/520
- Laborprüfungen nach ICAR-Guidelines für externe elektronische Tierkennzeichen
(Appendix C4 of Section 10)
Bereits bestehende gültige ICAR-Zertifizierungen werden anerkannt.
- Prüfungen gemäß Anhang II, Teil 2 der DVO (EU) 2021/520
- Prüfungen nach ICAR-Guidelines für elektronische Tierkennzeichen
(Conformance nach ISO 24631-1, Performance nach ISO 24631-3)
Bereits bestehende gültige ICAR-Zertifizierungen werden anerkannt.
- Prüfung der Lesereichweite
Erforderliche Prüfungen für Listung zur Genehmigung von Mitteln zur Identifizierung nach Durchführungsverordnung 2021/963
(Equiden)
I Elektronische Kennzeichen:
- Prüfungen gemäß Anhang I, Teil 1 der DVO (EU) 2021/963
- Prüfungen nach ICAR-Guidelines für elektronische Tierkennzeichen
(Conformance nach ISO 24631-1, Performance nach ISO 24631-3)
Bereits bestehende gültige ICAR-Zertifizierungen werden anerkannt.
- Prüfung der Lesereichweite
DLG-geprüfte Produkte
Tierkennzeichnungsmittel
(in Kürze)
Kontakt
Dr. Michael Eise • Tel.: +49(0)69 / 24 788-630 • M.Eise@DLG.org