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Typprüfung lichttechnischer Einrichtungen für Fahrräder

Geprüfte Qualität für mehr Sicherheit

Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 67 (1) dürfen Fahrräder nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Als vom Kraftfahrt-Bundesamt benannter Technischer Dienst für die Typprüfung von Fahrzeugen und Fahrzeug­teilen bieten wir Herstellern von Beleuchtungseinrichtungen für Fahrräder einen umfassenden Service und Unterstützung.

Wir unterstützen Sie:

  • Bei Fragen zur Hersteller-Anfangsbewertung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
  • Bei der Erlangung der notwendigen ALLGEMEINEN BAUART­GENEHMIGUNG (ABG) nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit der Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (FzTV).
  • Bei der Homologation vom simplen Scheinwerfer bis hin zu aufwendigen Scheinwerfern mit Tagfahrlichtfunktion und Fernlichtfunktion bzw. von normalen Schlussleuchten für Dynamo-Betrieb mit oder ohne Standlichtfunktion bis hin zu speziell für ein E-Bike entwickelten Schlussleuchten mit integriertem Rückstrahler und Bremslichtfunktion. Dabei ist es egal, ob die Versorgung der Leuchten durch einen Dynamo, durch Batterien, durch Akkus oder durch das Board-Netz eines E-Bikes erfolgt.
Rechtlich erforderliche Prüfungen zur Erlangung der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG)

Gemäß § 22a StVZO müssen lichttechnische Einrichtungen von Fahrrädern (StVZO §67) und Fahrradanhängern (StVZO §67a) in Deutschland bauartgenehmigt sein.

Unter die Technischen Anforderungen (kurz TA) fallen:

  • TA 14b Schlussleuchten für Fahrräder und ihre Anhänger
    • Prüfung der Lichtstärkeverteilung
  • TA 18 Rückstrahler
    • Prüfung der Rückstrahlwerte
    • Prüfung auf Dichtigkeit (Wasserbad)
  • TA 18a Reflektierende Streifen an Reifen von Fahrrädern
    • Prüfung der Rückstrahlwerte
  • TA 23 Scheinwerfer für Fahrräder
    • Prüfung der Beleuchtungsstärkeverteilung
    • Blendfreiheit
  • Jeweils in Verbindung mit TA 2 Allgemeine Anforderungen, TA 3 Begriffe und Messregeln, TA 4 Bautechnische Anforderungen, TA 5 Bautechnische Prüfungen
    • Prüfung der Dichtigkeit (IP-Test)
    • Prüfung der Korrosionsbeständigkeit
    • Prüfung der Kraftstoffbeständigkeit
  •     Prüfung der Temperaturbeständigkeit
    • Prüfung der Befestigung / Verstelleinrichtung
    • Prüfung der elektrischen Anschlüsse/Verbindungen
    • Prüfung der Batterie-/Akkuversorgung
    • Prüfung bei Dynamoversorgung
    • Prüfung der Kondensator-LED-Standbeleuchtung
  • Prüfung der notwendigen Unterlagen/Dokumentation
  • Bauartgenehmigte Teile müssen gemäß Fahrzeug-Teileverordnung (FzTV) mit dem entsprechenden Prüfzeichen versehen werden

Darüber hinaus können wir Sie bei folgenden Prüfungen unterstützen: 

✓ Staub, Wasser-Dichtheit der Leuchten und Scheinwerfer (IP-Schutzklasse)
✓ Stoßfestigkeit
✓ Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) nach UN ECE-R 10

Kontakt

DLG Testzentrum Technik und Betriebsmittel
DLG TestService GmbH Standort Groß-Umstadt
Max-Eyth-Weg 1 • 64823 Groß-Umstadt
Tel.: +49(0)69 / 24 788-600 • Tech@DLG.org