Typprüfung lichttechnischer Einrichtungen für Fahrräder
Geprüfte Qualität für mehr Sicherheit
Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 67 (1) dürfen Fahrräder nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Als vom Kraftfahrt-Bundesamt benannter Technischer Dienst für die Typprüfung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen bieten wir Herstellern von Beleuchtungseinrichtungen für Fahrräder einen umfassenden Service und Unterstützung.
Wir unterstützen Sie:
- Bei Fragen zur Hersteller-Anfangsbewertung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
- Bei der Erlangung der notwendigen ALLGEMEINEN BAUARTGENEHMIGUNG (ABG) nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit der Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (FzTV).
- Bei der Homologation vom simplen Scheinwerfer bis hin zu aufwendigen Scheinwerfern mit Tagfahrlichtfunktion und Fernlichtfunktion bzw. von normalen Schlussleuchten für Dynamo-Betrieb mit oder ohne Standlichtfunktion bis hin zu speziell für ein E-Bike entwickelten Schlussleuchten mit integriertem Rückstrahler und Bremslichtfunktion. Dabei ist es egal, ob die Versorgung der Leuchten durch einen Dynamo, durch Batterien, durch Akkus oder durch das Board-Netz eines E-Bikes erfolgt.
Rechtlich erforderliche Prüfungen zur Erlangung der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG)
Gemäß § 22a StVZO müssen lichttechnische Einrichtungen von Fahrrädern (StVZO §67) und Fahrradanhängern (StVZO §67a) in Deutschland bauartgenehmigt sein.
Unter die Technischen Anforderungen (kurz TA) fallen:
- TA 14b Schlussleuchten für Fahrräder und ihre Anhänger
- Prüfung der Lichtstärkeverteilung
- TA 18 Rückstrahler
- Prüfung der Rückstrahlwerte
- Prüfung auf Dichtigkeit (Wasserbad)
- TA 18a Reflektierende Streifen an Reifen von Fahrrädern
- Prüfung der Rückstrahlwerte
- TA 23 Scheinwerfer für Fahrräder
- Prüfung der Beleuchtungsstärkeverteilung
- Blendfreiheit
- Jeweils in Verbindung mit TA 2 Allgemeine Anforderungen, TA 3 Begriffe und Messregeln, TA 4 Bautechnische Anforderungen, TA 5 Bautechnische Prüfungen
- Prüfung der Dichtigkeit (IP-Test)
- Prüfung der Korrosionsbeständigkeit
- Prüfung der Kraftstoffbeständigkeit
- Prüfung der Temperaturbeständigkeit
- Prüfung der Befestigung / Verstelleinrichtung
- Prüfung der elektrischen Anschlüsse/Verbindungen
- Prüfung der Batterie-/Akkuversorgung
- Prüfung bei Dynamoversorgung
- Prüfung der Kondensator-LED-Standbeleuchtung
- Prüfung der notwendigen Unterlagen/Dokumentation
- Bauartgenehmigte Teile müssen gemäß Fahrzeug-Teileverordnung (FzTV) mit dem entsprechenden Prüfzeichen versehen werden
Darüber hinaus können wir Sie bei folgenden Prüfungen unterstützen:
✓ Staub, Wasser-Dichtheit der Leuchten und Scheinwerfer (IP-Schutzklasse)
✓ Stoßfestigkeit
✓ Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) nach UN ECE-R 10
Kontakt
DLG Testzentrum Technik und Betriebsmittel
DLG TestService GmbH Standort Groß-Umstadt
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Tel.: +49(0)69 / 24 788-600 • Tech@DLG.org