
DLG-ANERKANNT für Beleuchtungssysteme
Im Fokus: Tiergerechtheit und Lebensdauer von Leuchten
Beleuchtungssysteme – im Praxiseinsatz geprüft
Das Angebot an Leuchten und Lichtsystemen im Tierhaltungsbereich ist breit gefächert. Nicht alle Produkte eignen sich aber für den Praxiseinsatz, bei dem es um tiergerechte Haltungsbedingungen und um die Lebensdauer der Leuchtinstallationen geht.
In den Praxis-Prüfungen zum Qualitätssiegel DLG-ANERKANNT für Beleuchtungssysteme stehen deshalb die Aspekte Tiergerechtheit, Haltbarkeit und Reinigungsbeständigkeit im Fokus.
DLG-geprüfte Produkte
Prüfkriterien | Ziele |
Flimmerfreiheit der Beleuchtungssysteme
| Tiergerechtheit Auch unmerklich instabiles Licht belastet Augenmuskeln und Nervensystem von Tieren und stört die Verarbeitung von Sinnesreizen im Gehirn. Solche Stressoren können Verhaltensstörungen auslösen. |
Ammoniakbeständigkeit Simulierter Praxiseinsatz von ca. 10 Jahren unter Stallbedingungen. Die Prüfmuster werden für 1.500 Stunden in einer Klimakammer kontrollierten Bedingungen ausgesetzt:
| Haltbarkeit Die Leuchtsysteme müssen den besonderen Bedingungen ammoniakhaltiger Stallluft standhalten. |
Reinigungsbeständigkeit Keine Beschädigung oder Wassereintritt beim Bedüsen durch Hochdruckreiniger:
| Strapazierfähigkeit Die Leuchtsysteme müssen der Belastung eines regelmäßigen Einsatzes von Hochdruckreinigern mit teilweise aggressiven Reinigungs- und Desinfektionsmitteln widerstehen. |
DLG-ANERKANNT: Modularer Prüfungsaufbau
Je nach Umfang der Prüfung wird das Prüfzeichen DLG-ANERKANNT in wertbestimmenden Einzelkriterien oder für eine Gesamtprüfung vergeben. Das Prüfzeichen ist ab dem Vergabedatum fünf Jahre gültig. Mit dem Prüfzeichen DLG-ANERKANNT und dem zugehörigen DLG-Prüfbericht erhalten Sie ein aussagekräftiges Expertenurteil und ein starkes Instrument für Ihren Marketing-Mix. 80 % der Landwirte betrachten Prüfzeichen als relevante Entscheidungshilfe bei Investitionen. Damit verbunden ist ein umfangreiches Angebot an Cross-Media-Leistungen für Ihren Erfolg bei Vertriebspartnern und Kunden.
Gesetzliche und normative Anforderungen
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verlangt, dass eine ausreichende Beleuchtung zur Beobachtung und Kontrolle der Tiere jederzeit möglich sein muss. Die tägliche Beleuchtungsintensität und Beleuchtungsdauer muss dabei den Bedürfnissen der Art entsprechen. Da der Stall ebenfalls als Arbeitsplatz für den Menschen dient, gelten außerdem die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR 3.4 aus der Arbeitsstättenverordnung.
Kontakt
DLG Testzentrum Technik und Betriebsmittel
DLG TestService GmbH Standort Groß-Umstadt
Max-Eyth-Weg 1 • 64823 Groß-Umstadt
Tel.: +49(0)69 / 24 788-600 • Tech@DLG.org