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Internationale DLG-Lebensmittelprüfung

für Milch und Milcherzeugnisse

Expertenprüfung für folgende Produkte

  • Milch und Milchmischgetränke
  • Butter und Butterzubereitungen
  • Sahneerzeugnisse
  • Joghurt, Desserts und sonstige saure Milcherzeugnisse
  • Käse (Laib- und SB-Ware)
  • Frischkäse und Frischkäsezubereitungen
  • Convenience-Milchprodukte (Backcamembert, Grillkäse, Käsefondue etc.)
  • Dauermilcherzeugnisse (Kaffeesahne, Kondensmilch, Pulver auf Milchbasis, Kaseine)

Neben dem Haupttermin können Hersteller ihre Produkte zu Zusatzterminen anmelden:

  • 24.01.2025 (Haupttermin)
  • 28.05.2025
  • 08.08.2025

Molkereiprodukte (inkl. Käse): 410 €

Dauermilcherzeugnisse und Kasein: 435 €

Käseaufschnitt bzw. Mischpackungen:
ab 3 verschiedenen Sorten 925,00 €
ab 6 verschiedenen Sorten 1.330,00 €
ab 12 Produkten: 2100 €

Alle Auszeichnungen

Milch und Milchmischgetränke
Butter und Butterzubereitungen
Sahneerzeugnisse
Joghurt, Desserts und sonstige saure Milcherzeugnisse
Käse (Laib- und SB-Ware)
Frischkäse und Frischkäsezubereitungen
Convenience-Milchprodukte (Backcamembert, Grillkäse, Käsefondue etc.)
Dauermilcherzeugnisse (Kaffeesahne, Kondensmilch, Pulver auf Milchbasis, Kaseine)

Zu den Preisträgern

Der Bundesehrenpreis ist die höchste Auszeichnung für deutsche Molkereien. Die Preisträger hatten zuvor bei der DLG-Qualitätsprüfung für Milch und Milcherzeugnisse die besten Gesamtergebnisse erzielt. 

Zu den Preisträgern

 

Zahlreiche Hersteller lassen ihre Produkte seit vielen Jahren freiwillig durch die Experten der DLG testen. Um dieses Qualitätsstreben zu fördern, vergibt die DLG die Herstellerauszeichnung „DLG-Preis für langjährige Produktqualität“. Diese Auszeichnung für langjährig getestete Produktqualität bei den DLG-Qualitätsprüfungen wird jährlich durch die DLG an Hersteller von Lebensmitteln verliehen.

Zu den Preisträgern

Für Produkte, die mindestens 5 Jahre in Folge erfolgreich an den DLG-Qualitätsprüfungen teilgenommen haben, kann der „DLG-Classic“ beantragt werden. Bezugsjahr ist das erste erfolgreiche Prämierungsjahr. Die Werbung mit den Zeichen ist nur in unmittelbarer räumlicher Verbindung mit der Nennung der (des) prämierten Erzeugnisse(s) gestattet. Nutzung des Zeichen verlängert sich automatisch durch die jährliche erfolgreiche Teilnahme an der jeweiligen DLG-Qualitätsprüfung.

Lebensmittel, die eine DLG-Prämierung erhalten haben, können zusätzlich auf besondere Eigenschaften oder Produktversprechen getestet werden. Mit „DLG-Claims“ können Lebensmittelproduzenten noch stärker vom Know-how der DLG-Experten und der hohen Ausstrahlungskraft der Qualitätsauszeichnungen profitieren.

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Kontakt

Janna Künzel • Tel. +49 69 24788-396 • J.Kuenzel@DLG.org