Internationale DLG-Lebensmittelprüfung
für Süßwaren
So testen unsere Experten
Unter standardisierten Bedingungen erstellen unsere Sachverständigen für jedes Produkt ein Experten-Gutachten. Dieses enthält Hinweise zur Qualitätsoptimierung. Grundlage sind die international anerkannten produktspezifischen DLG-5-Punkte-Schemata®, die wir kontinuierlich weiterentwickeln.
Die umfangreichen Verpackungs- und Deklarationsprüfungen werden räumlich getrennt von Sensorik und Laborprüfungen durchgeführt. Auch kommen andere Experten zum Einsatz. Damit bleibt die Neutralität unserer Testergebnisse gewahrt.
Wissenschaftliche Partnerinstitute und -organisationen übernehmen im Auftrag der DLG produktspezifische, mikrobiologische, chemische und physikalische Laboruntersuchungen gemäß anerkannter amtlicher Untersuchungsverfahren.
Die verkehrsfähigen Süßwaren werden aus der laufenden Produktion abgerufen und umfangreichen Qualitätskontrollen unterzogen. Für die sensorischen Tests werden alle Erzeugnisse anonymisiert. Das heißt, die DLG-Experten beurteilen die Produktqualität ohne Kenntnis des Herstellers. Das garantiert objektive Testergebnisse mit hoher Aussagekraft.
Alle Auszeichnungen
Schokoladenerzeugnisse und -dragees
Getreideerzeugnisse mit Schokolade
Süßwaren aus Ölsamen
Süße Brotaufstriche
Pralinen
(Schaum-)Zuckerwaren
Nährwertveränderte Süßwaren
Zahlreiche Hersteller lassen ihre Produkte seit vielen Jahren freiwillig durch die Experten der DLG testen. Um dieses Qualitätsstreben zu fördern, vergibt die DLG die Herstellerauszeichnung „DLG-Preis für langjährige Produktqualität“. Diese Auszeichnung für langjährig getestete Produktqualität bei den DLG-Qualitätsprüfungen wird jährlich durch die DLG an Hersteller von Lebensmitteln verliehen.
Für Produkte, die mindestens 5 Jahre in Folge erfolgreich an den DLG-Qualitätsprüfungen teilgenommen haben, kann der „DLG-Classic“ beantragt werden. Bezugsjahr ist das erste erfolgreiche Prämierungsjahr. Die Werbung mit den Zeichen ist nur in unmittelbarer räumlicher Verbindung mit der Nennung der (des) prämierten Erzeugnisse(s) gestattet. Nutzung des Zeichen verlängert sich automatisch durch die jährliche erfolgreiche Teilnahme an der jeweiligen DLG-Qualitätsprüfung.
Lebensmittel, die eine DLG-Prämierung erhalten haben, können zusätzlich auf besondere Eigenschaften oder Produktversprechen getestet werden. Mit „DLG-Claims“ können Lebensmittelproduzenten noch stärker vom Know-how der DLG-Experten und der hohen Ausstrahlungskraft der Qualitätsauszeichnungen profitieren.
Kontakt
Franziska Rupp • Tel. +49 69 24788-414 • F.Rupp@DLG.org