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DLG-Claims

Lebensmittel, die eine DLG-Prämierung erhalten haben, können zusätzlich auf besondere Eigenschaften oder Produktversprechen getestet werden. Mit „DLG-Claims“ können Lebensmittelproduzenten noch stärker vom Know-how der DLG-Experten und der hohen Ausstrahlungskraft der Qualitätsauszeichnungen profitieren. Von „ohne Zusatz von“ über Eignungsempfehlungen, Herkunftsangaben oder Aspekte der Prozessqualität bis zu speziellen Geschmacksempfehlungen in Form von Sensory Claims können die Besonderheiten von Produkten aufmerksamkeitsstark hervorgehoben werden.

Kriterien, die Produkte für DLG-geprüfte Auslobungen erfüllen müssen, werden im Vorfeld definiert und von Experten kontrolliert. Die fachliche und lebensmittelrechtliche Überprüfung dieser Zusatzkriterien erfolgt durch die DLG TestService GmbH.