Prüfungen von Arbeitsleuchten

Die Experten der DLG TestService prüfen Arbeitsscheinwerfer sowohl im Prüflabor als auch unter Praxisbedingungen auf ihre technischen Eigenschaften. Die Haltbarkeitsparameter, wie beispielsweise Schock- und Vibrationsbeständigkeit, werden anhand externer Prüfberichte nachgewiesen.

Testkriterien

Lichtausbeute

  • Die Lichtverteilung wird im Labor gemessen und unter realen Bedingungen dargestellt. Die Montagehöhe beträgt 2,5 m bei einer Neigung von – 15°. 
  • Die Ergebnisse eines H3-Arbeitsscheinwerfers und eines No-Name-LED-Arbeitsscheinwerfers werden zur subjektiven Einordung mit dargestellt. Bewertet wird die Lichtausbeute in Lumen pro Watt.

Farbwiedergabe

  • Die Farbwiedergabe der Arbeitsscheinwerfer wird im Labor unter standardisierten Bedingungen gemessen. Untersuchungen zeigen, dass eine natürliche, tageslichtähnliche Farbwiedergabe das Sicherheitsgefühl bei Nachtfahrten deutlich verbessert und den Fahrer entlastet. 
  • Bei der Interpretation des Farbwiedergabewerts (CRI) ist zu beachten, dass der Referenzwert von 100 % dem Lichtspektrum einer Halogenlampe entspricht. Je niedriger der CRI-Wert, desto stärker weicht die Farbwiedergabe des Arbeitsscheinwerfers vom natürlichen Lichtspektrum einer Halogenlampe ab.

Farbtemperatur

  • Neben der Farbwiedergabe ist auch die Farbtemperatur ein wichtiger Parameter, um die Natürlichkeit einer Lichtquelle zu beurteilen. Je stärker der Wert von 5000 K abweicht, desto unnatürlicher wirkt das Licht.
  • Bei der Prüfung werden die Anforderungen der UN-ECE R46 zugrunde gelegt. Das Licht der Arbeitsleuchte muss dem in dieser Norm definierten Toleranzbereich entsprechen. Auffällige Messergebnisse aus dem Labor werden zusätzlich in einem praxisnahen Versuchsaufbau überprüft und im Prüfbericht dokumentiert.

Vibrations- und Schockbeständigkeit

  • Die mechanischen Belastungen werden gemäß ISO 16750-3 geprüft.
  • Für die Vibrationsbeständigkeit gilt der Prüfzyklus „Pkw, gefederte Massen (Karosserie)“ als Mindestanforderung, wird zusätzlich der Prüfzyklus „Nutzfahrzeug, entkoppeltes Fahrerhaus“ erfüllt, wird dies als gut bewertet.
  • Bei der Schockfestigkeit stellt der Prüfzyklus „Starr mit der Karosserie verbundene Teile“ die Basisanforderung dar, wird zusätzlich der Prüfzyklus „Teile in Türen und Klappen“ erfüllt, wird dies mit gut bewertet.
  • In allen Prüfzyklen dürfen keine mechanischen Schäden auftreten.

Schutzart

  • Die Schutzart wird anhand der vom Hersteller vorgelegten Prüfberichte beurteilt. Der Prüfgegenstand, einschließlich aller Steckverbindungen, muss mindestens die Anforderungen der Schutzart IP67 erfüllen.
  • Das bedeutet, dass das Gehäuse staubdicht und gegen zeitweiliges Untertauchen geschützt sein muss. Wird darüber hinaus der Schutz gegen dauerhaftes Untertauchen (IP68) erreicht, gilt dies als gut bewertet.
  • Erfüllen alle Komponenten zusätzlich die Anforderungen für die Reinigung mit Hochdruckreinigern (IP69), wird dies als sehr gut bewertet.

Elektromagnetische Verträglichkeit

  • Alle Arbeitsscheinwerfer müssen mindestens die Anforderungen der UN-ECE R10 erfüllen. Erreichen sie zusätzlich die EMV-Klasse 5 (CISPR 25), wird dies als gut bewertet.
  • Die Erfüllung der Klasse 5 ist insbesondere bei modernen Maschinen vorteilhaft, da so Störungen der bordeigenen Elektronik des Schleppers vermieden werden.

Handhabung und Bedienung

  • Der Verpolungsschutz wird im Labor auf seine Funktionsfähigkeit überprüft. Dazu wird die Arbeitsleuchte eine Minute lang mit umgekehrter Polarität an die maximale Eingangsspannung angeschlossen. Die Prüfung erfolgt bei 25 °C. Es dürfen keine Schäden an der Leuchte auftreten.
  • Die Erwärmung der Leuchtenoberfläche – und damit der Schutz vor Verbrennungen bei Berührung – wird im Labor mithilfe einer Wärmebildkamera gemessen. Auch diese Messung erfolgt bei 25 °C. In Anlehnung an die Norm DIN EN ISO 13732-1 liegt die Mindestanforderung für die maximale Gehäusetemperatur bei 70 °C. Eine Temperatur unter 55 °C wird als gut, eine Temperatur unter 44 °C als sehr gut bewertet.