Dank umfassender Kenntnisse der Regelwerke und Vorschriften organisiert das DLG-Testzentrum das komplette Homologationsverfahren von Fahrzeugen. Die Prüfungen werden im eigenen Prüflabor sowie in geeigneten externen oder herstellereigenen Prüflaboren durchgeführt.
Im Bereich Leistungsmessung sind das:
UN/ECE Nr. 85: Leistungsmessung von Verbrennungsmotoren und elektrischen Antriebssystemen
UN/ECE Nr. 13: Prüfung der Dauerbremswirkung Typ II und IIa
Weitere Dienstleistungen im Bereich Typgenehmigung und Homologation
UN/ECE Nr. 85: Leistungsmessung von Verbrennungsmotoren und elektrischen Antriebssystemen
Im Bereich der Leistungsmessung bei Baumaschinen, Bussen, Lkw etc. bieten wir Prüfdienstleistungen nach der UN/ECE-Regelung Nr. 85 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Verbrennungsmotoren oder elektrischen Antriebssystemen für den Antrieb von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N hinsichtlich der Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme“ zur Ermittlung der Leistung von Verbrennungsmotoren und elektrischen Antriebssystemen.
UN/ECE Nr. 13: Prüfung der Dauerbremswirkung Typ II und IIa
Für die Genehmigung für die Teilnahme am Straßenverkehr muss für Fahrzeuge der Klassen M und N unter anderem nachgewiesen werden, dass die Dauerbremswirkung gemäß den Vorgaben der Typ II A Prüfung der UN/ECE-Regelung Nr. 13 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen“ erfüllt sind. Mithilfe unseres modernen DLG-Allradprüfstands können wir diese Prüfung vornehmen und verlässliche Resultate liefern.
DLG-Rollenprüfstand
Präzise Messungen unter kontrollierten Bedingungen.
Der DLG-Rollenprüfstand zur Leistungs- und Verbrauchsmessung von Landmaschinen
und Nutzfahrzeugen kombiniert höchste Ansprüche an Funktionalität, Flexibilität und
Präzision und zeichnet sich durch eine äußerst leistungsfähige Messeinrichtung aus.