Prüfung der Störaussendung und Störfestigkeit
- Pkw, Lkw und Busse (Fahrzeugklassen M und N)
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Fahrzeugklassen T und C) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- Motorräder und leichte drei- und vierrädrigen Fahrzeugen (Fahrzeugklasse L)
Prüfung der leitungsgebundenen Störungen nach den Anforderungen der jeweils anwendbaren Vorschriften bei elektronischen Untergruppen:
- UN/ECE-Regelung Nr. 10
- EU-Verordnungen 2015/208 Anhang XV
- EU-Verordnung 44/2014 Anhang VII
Services im Rahmen der Typprüfung
Im Rahmen der Typprüfung erstellen wir nach der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung den Technischen Bericht, prüfen die erforderlichen Hersteller-Dokumente (Beschreibungsmappe) und wickeln auf Wunsch auch das komplette Typgenehmigungsverfahren mit der Typgenehmigungsbehörde ab.