Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Investitionszuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in ganz Deutschland bei Investitionen in ihre Zukunft. Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, das Tierwohl sowie den Umwelt- und Klimaschutz nachhaltig zu verbessern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und der Länder.

Was ist das AFP?

Das AFP ist ein staatliches Förderprogramm für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben. Es richtet sich an Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen, die ihren Betrieb modernisieren, weiterentwickeln oder an neue Anforderungen anpassen möchten.

Landwirte oder landwirtschaftliche Unternehmen. 
Voraussetzung ist, dass der Betrieb als kleines oder 
mittleres Unternehmen (KMU) gilt und die jeweiligen 
Förderbedingungen des Bundeslandes erfüllt.

Im Rahmen des AFP können unter anderem folgende Investitionen gefördert werden:

  • Bauliche Maßnahmen
  • besonders tiergerechte Stallbauten
  • Umbauten zur Verbesserung von Tierwohl und Funktionalität
  • Moderne Technik
  • Technik der Innenwirtschaft
  • Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz
  • Anlagen zur Emissionsminderung
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Ammoniak, Staub oder Geruch
  • technische Systeme zur Emissionsminderung

Gefördert werden Investitionen, die zur Verbesserung beitragen von:

  • Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe
  • Tierwohl und Tiergesundheit
  • Umwelt- und Klimaschutz

Grundanforderungen an Antragsteller (Auswahl)

Die konkreten Förderbedingungen legen die Bundesländer fest. In der Regel gelten unter anderem folgende Anforderungen:

  • KMU-Status des Betriebs
  • Mindestinvestitionssumme von meist mindestens 20.000 EUR (zuwendungsfähige Ausgaben)
  • Prosperitätsgrenze: Die positiven Jahreseinkünfte dürfen im Dreijahresdurchschnitt bestimmte Höchstwerte nicht überschreiten
  • Wirtschaftlichkeit: Die Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Betriebs und der geplanten Investition müssen nachgewiesen werden
  • Zweckbindung
    • Bauliche Maßnahmen: in der Regel 12 Jahre
    • Technische Investitionen: in der Regel 5 Jahre
       

Wo beantrage ich die Förderung?

Das AFP wird von den Bundesländern umgesetzt. Informationen, Antragsunterlagen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Landesbehörden oder über die Förderdatenbank des Bundes.

BundeslandBehördeLink
BayernStMELF FörderwegweiserMehr erfahren
Baden-WürttembergMLR FörderwegweiserMehr erfahren
Brandenburg, BerlinILB BrandenburgMehr erfahren
Niedersachsen, Bremen, HamburgLWK NiedersachsenMehr erfahren
HessenLLH HessenMehr erfahren
Mecklenburg-VorpommernStÄLU/Landges. MVMehr erfahren
Nordrhein-WestfalenLWK NRW / RentenbankMehr erfahren
Rheinland-PfalzLWK Rheinland-PfalzMehr erfahren
SaarlandMinisterium f. UmweltMehr erfahren
SachsenSAB SachsenMehr erfahren
Sachsen-AnhaltALFF / IB Sachsen-AnhaltMehr erfahren
Schleswig-HolsteinMLLEV Schleswig-HolsteinMehr erfahren
ThüringenThüringer Aufbaubank (TAB)Mehr erfahren