Prüfgrundlage
Die Auszeichnung basiert auf der bewährten DLG-Qualitätsprüfung mit den produktgruppenspezifisch definierten Testkriterien sensorische Analyse, Laboruntersuchungen sowie einer Überprüfung von Zubereitung, Verpackung und Kennzeichnung. Mit dem neuen System wird der hohe Qualitätsanspruch der DLG-Tests gestärkt – objektiv, unabhängig und wissenschaftlich fundiert.
FAQ
Das neue einstufige Label „DLG – geprüfte Qualität“ vereinfacht die Kommunikation durch ein einheitliches, starkes Siegel. Es reduziert Varianten bei Druckvorlagen und Verpackungen, senkt dadurch Kosten und Abläufe, stärkt die Marketingwirkung und spart Material. Zudem erleichtert das klare Design die Integration in Online-Shops und POS-Systeme.
Es stehen zwei Varianten des Siegels zur Verfügung:
- „DLG – geprüfte Qualität“ (ersetzt die bisherige Version mit Jahreszahl)
Um dieses Label zu erhalten, müssen Produkte mind. alle zwei Jahre geprüft werden.
- „DLG – jährlich geprüft“ (bleibt unverändert)
Produkte, die dieses Label erhalten, müssen jedes Jahr geprüft werden.
Das Label „DLG – geprüfte Qualität“ darf verwendet werden, solange das Produkt mind. alle zwei Jahre erfolgreich die DLG-Qualitätsprüfung besteht. Die Nutzung ist an das Erreichen der festgelegten Qualitätszahlen gebunden. Wird ein Produkt nicht erneut geprüft oder besteht die Prüfung nicht, entfällt das Nutzungsrecht. Produkte, die das Label „DLG – jährlich geprüft“ nutzen, müssen jährlich von der DLG geprüft werden. Die Nutzung ist an das Erreichen der festgelegten Qualitätszahlen gebunden. Wird ein Produkt nicht erneut geprüft oder besteht die Prüfung nicht, entfällt das Nutzungsrecht.
Die Vergabe des Labels „DLG – geprüfte Qualität“ erfolgt auf Basis angepasster Qualitätszahlen:
- Feste Lebensmittel sowie Kaffee und Kaffeegetränke, Tee und teeähnliche Getränke sowie Cappuccino ab einer Qualitätszahl von 4,6
- Getränke ab einer Qualitätszahl von 4,3
Die Bewertung erfolgt wie bisher durch Sachverständige nach dem etablierten produktspezifischen DLG-5-Punkte-Prüfschema®. Alle geprüften Produkte erhalten einen detaillierten Prüfbericht mit Qualitätszahl, der eine transparente Dokumentation zur Produktqualität liefert.
Ja, für die Umstellung von Verpackungen, Etiketten und Werbemitteln ist eine Übergangsfrist vorgesehen, damit Unternehmen ihre Materialien schrittweise an das neue Label anpassen können. Die konkreten Fristen sind in den aktuellen Prüfbestimmungen und denen ab 2026 hinterlegt.
Produkte, die im Jahr 2025 erfolgreich nach dem bisherigen System geprüft und prämiert wurden, dürfen bis zum Ablauf ihrer zweijährigen Nutzungsdauer weiterhin mit der entsprechenden Medaille (Gold, Silber, Bronze) werben – auch wenn das neue Label bereits eingeführt ist. Die bestehenden Rechte bleiben erhalten, eine verpflichtende vorzeitige Umstellung ist nicht notwendig. Nach Ablauf dieser Frist ist für eine weitere Auszeichnung die Teilnahme an einer Prüfung nach dem neuen System erforderlich.
Nach der EmpCo-Richtlinie 2024/2025 mit Änderung der UGP-Richtlinie 2005/29 fallen nur sogenannte „Nachhaltigkeitssiegel“ unter die neuen Regelungen. Darunter versteht die Richtlinie freiwillige Siegel, die ökologische oder soziale Merkmale eines Produkts oder Prozesses hervorheben. Das Gütesiegel „DLG – geprüfte Qualität“ ist ausdrücklich kein Nachhaltigkeitssiegel im Sinne der EmpCo-Richtlinie und fällt daher nicht unter deren Anwendungsbereich. Details